Kommissionsvertrag
Zwischen
der Kommissionärin Unikat Zürich
Luegislandstrasse 105
8051 Zürich
1. Die Kommittentin überlässt Unikat Zürich ausschliesslich für den Onlineshop Unikatzurich.ch ihre Produkte in Kommission zum Zweck des Verkaufs an Dritte. Unikat Zürich ist durch die Kommittentin bevollmächtigt, die beworbenen Produkte zu verkaufen.
2.Unikat Zürich behält die Produkte im Onlineshop und bietet es Dritten zum Kauf an.
3. Der Verkaufspreis wird von der Kommittentin bestimmt. Unikat Zürich weicht von diesem Preis nicht ohne mündliche oder schriftliche Einwilligung der Kommittentin ab.
4. Unikat Zürich erhält als Provision des Nettoumsatzes 30% der gelieferten Produkte zum vereinbarten Verkaufspreis. Die restlichen 70% werden der Kommittentin alle zwei Monate abgerechnet und 14 Tage nach Rechnungseingang wird der ausstehende Betrag überwiesen.
5.Unikat Zürich behält sich das Recht vor, Produkte aus dem Sortiment, mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen, zu nehmen.
6. Können die Produkte nicht verkauft werden bzw. Punkt 5., werden die Produkte von der Kommittentin zu einem vereinbarten Termin kostenlos aus dem Shop genommen.
7. Die Pflicht von Unikat Zürich beschränkt sich auf die Produkte im Onlineshop, die Betreuung der potenziellen Kunden, die Einhaltung des vereinbarten Verkaufspreises und die Auszahlung des Verkaufspreises abzüglich der vereinbarten Provision an die Kommittentin.
8. Die Kommittentin bleibt bis zum Abverkauf an eine Dritte Eigentümerin des Produktes und hat sich für die von ihr zur Verfügung gestellten Produkte gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern.
9. Ansonsten gelten die Bestimmungen über die Kommission gemäss OR Art. 425ff.
10. Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Gerichtsstand Zürich.
11. Die Lieferung erfolgt innerhalb der im Shop genannten Lieferfrist durch die Kommittentin zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten, welche vom Kunden zuzüglich zum Kaufpreis bezahlt wird.